Bitte keine Täuschungsmanöver!

Bitte keine Täuschungsmanöver! Die Wissenschaft fordert Kontrolle von Tabakprodukten

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Ausgabe
2018/12
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2018.06591
Schweiz Ärzteztg. 2018;99(12):06591

Affiliations
a Direktion der Swiss School of Public Health (SSPH+), Zürich; b Institut de droit de la santé (IDS), Université de Neuchâtel; c Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana (SUPSI), Manno, und Università della Svizzera italiana, Lugano; d Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut (Swiss TPH), Basel, und Universität Basel

Publiziert am 21.03.2018

Das akademische Netzwerk der Swiss School of Public Health (SSPH+) lehnt den ­Gesetzesvorentwurf über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten ab. Er widerspricht einer Politik, die auf wissenschaftlicher Evidenz basiert, und erreicht die gesteckten Ziele nicht.
Die Bundesversammlung hat sich 2016 geweigert, zu einem Entwurf eines Bundesgesetzes über Tabakprodukte Stellung zu nehmen, und den Bundesrat gebeten, einen Text zu entwickeln, der weder die Werbung von Tabakprodukten noch die persönlichen Freiheiten von Raucherinnen und Rauchern1 berücksichtigt. Unsere Parlamentsabgeordneten haben damit die Position der Tabakkonzerne vorbehaltlos eingenommen, ungeachtet der öffentlichen Gesundheit und des Willens der Bevölkerung, von der die Mehrheit eine res­triktivere Gesetzgebung zur Eindämmung des Tabakkonsums wünscht. Die Bundesverwaltung hat das Mandat des Parlaments respektiert und Ende 2017 ­einen zweiten Gesetzesvorentwurf zu Tabakprodukten (VE-TabPG) in die Vernehmlassung geschickt. Im Hinblick auf Fragen der öffentlichen Gesundheit und die Achtung der Grundrechte der Bürger, ob Raucher oder Nichtraucher, hat die Swiss School of Public Health (SSPH+) eine detaillierte Analyse durchgeführt.
Der Vorschlag ist wissenschaftlich gänzlich unangebracht, weshalb die SSPH+ den Gesetzesvorentwurf ablehnt. In seiner derzeitigen Ausgestaltung erreicht der Text nicht das Ziel «der Mensch [soll] vor den schädlichen Auswirkungen des Konsums von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten geschützt werden» (Art. 1 VE-TabPG). Angesichts Art. 4 Abs. 2 VE-TabPG, dass Produkte «täuschend [sind], wenn sie bei den Konsumentinnen und Konsumenten falsche Vorstellungen über die gesundheitlichen Auswirkungen, die Gefahren oder die Emissionen des Produkts wecken können», stellt sich dieser Entwurf sogar als Täuschung heraus.
Tabak ist weltweit und in unserem Land die führende vermeidbare Todesursache. Jedes Jahr sterben in der Schweiz 9500 Menschen an Tabak, was 15% der Todesfälle ausmacht. Darüber hinaus leiden 400 000 Menschen, von denen 85% rauchen, an einer irreversiblen Atemwegserkrankung, der chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung (COPD). Die Mittel gegen diese Epidemie sind jedoch bekannt und basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Diese Standards wurden in das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums umgesetzt. Sie basieren insbesondere auf einer zweifachen Beobachtung: Erstens wurden die meisten Raucher vor dem 18. Lebensjahr nikotinabhängig, und somit hat jede Massnahme zum Schutz von Minderjährigen langfristigen Nutzen. Zweitens bezeichnet sich die überwiegende Mehrheit der Raucher selbst als süchtig, äussert den Wunsch aufzuhören und bedauert, mit Rauchen begonnen zu haben. Der Tabakindustrie sind diese Fakten bekannt, weshalb sie vor allem junge Menschen mit ihrer Werbung anspricht und den Inhalt und das Design von Zigaretten auf eine Weise manipuliert, die die Abhängigkeit von Rauchern erhöht.
Gesundheit und die Kosten der Krankenkassenprämien beschäftigen die Bevölkerung sehr stark, und im Parlament werden diese Themen heftig diskutiert. Die Position des Parlaments zu Tabakprodukten widerspricht jedoch den Anliegen der Bevölkerung. Der wirtschaftliche Schaden des Rauchens macht jährlich 1,5 Milliarden Franken direkte medizinische Kosten und fast 4 Milliarden Produktivitätsverluste aus. Diese Beträge liegen nahe am Umsatz der Tabakindustrie und übersteigen bei weitem die Steuereinnahmen, welche diese generiert (2,6 Milliarden im Jahr 2014). Aus gesundheitsökonomischer Sicht bieten Mass­nahmen zur Rauchprävention und Rauchentwöhnung erhebliche Kosten-Nutzen-Vorteile für die Gesundheit der Bevölkerung. Die Kosteneffizienz einer strengen Kontrollpolitik für Tabakprodukte ist besonders positiv und wissenschaftlich belegt.
Der Aufruf der SSPH+ zur Ablehnung des Entwurfs ist in der akademischen Welt eher ungewöhnlich. Die heutige Situation ist aber sowohl in Bezug auf die ­öffentliche Gesundheit als auch die Grundfreiheiten aussergewöhnlich. Der Zweck des Gesetzes sollte es sein, die Rechte von Nichtrauchern und Rauchern zu garantieren. Raucher sollten nicht stigmatisiert werden. Sie müssen in der Lage sein, ihre Wahl zu leben, ohne die Rechte von Nichtrauchern zu verletzen, aber sie müssen auch über die geeigneten Mittel verfügen, um ihre Sucht zu überwinden. Weit davon entfernt, die Freiheit der Verbraucher zu verteidigen, wie die Befür­worter der VE-TabPG argumentieren, beschränkt der Gesetzestext ihre Fähigkeit, eine freie Wahl zu ­treffen. Der Text bezweckt, die Tabakindustrie und die davon abhängigen Wirtschaftszweige unabhängig vom öffentlichen Interesse zu schützen. Dieser Vorentwurf veranschaulicht dramatisch die Grenzen unseres Milizsystems und die Bedeutung der Lobbyisten in der politischen Debatte. In einer Zeit, in der «Fake News» dominieren, ist die Verteidigung politischer Entscheidungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Beweise eine Notwendigkeit und eine Pflicht der Wissenschaft. Die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zu Tabakprodukten wäre ebenso unverständlich wie die Leugnung der globalen Erwärmung. Wir laden deshalb alle Gesundheitsfachleute und Akteure der öffentlichen Gesundheit ein, ihre parlamentarischen Vertreter korrekt zu informieren und einen wissenschaftlich gestützten Gesetzestext zu fordern.
Die Vernehmlassung schliesst am 23. März 2018. Der Gesetzesvorentwurf und die Vernehmlassung finden sich auf:
www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#EDI
Die ausführliche Antwort der SSPH+ steht auf der Website zur Verfügung:

SPPH+

Die SSPH+ ist eine Stiftung von derzeit acht Schweizer Universitäten. Sie verbindet die interuniversitäre Fakultät der Gesundheitswissenschaften (Public Health Sciences) der Schweiz.
Dominique Sprumont
IDS, Université de Neuchâtel, Avenue du 1er-Mars 26
CH-2000 Neuchâtel
dominique.sprumont[at]unine.ch